Page 12 - DBS Lehrgangsplan 2017
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Richtlinien

3.2	Die Lehrgangsgebühren sind nach der Anmeldebestätigung bis zu der angegebenen Frist entspre-
      chend zu entrichten. Wird diese Frist nicht gewahrt, behält sich der Lehrgangsanbieter das Recht
      vor, den Teilnahmeplatz ohne weitere Benachrichtigung an eine andere Person zu vergeben.

3.3	Für externe Teilnehmer/innen besteht während des Lehrgangs keine Haft- und Unfallversicherung
      gemäß der Versicherungsverträge der LSB für Vereinsmitglieder/innen.

3.4	Der Umgang mit der Annahme von Bildungschecks oder die Handhabung von Stornogebühren ob-
      liegt dem zuständigen Lehrgangsanbieter und ist unterschiedlich geregelt.

4.	 Lehrgangsmaterialien
4.1	Vor bzw. während des jeweiligen Lehrgangs wird über Art und Umfang der Lehrgangsmaterialen

      informiert.
4.2	Der DBS empfiehlt als Grundlage für die Ausbildung zum/zur Übungsleiter/in B Rehabilitationssport

      das „Handbuch Rehabilitationssport“ vom Verlag „Neuer Start GmbH“.
4.3	 Über weitere Lehrgangsmaterialien informiert der zuständige Lehrgangsanbieter.
5.	 Teilnahmebescheinigungen und Lizenzvergabe
5.1	 Innerhalb von zwei Jahren ist die Ausbildung abzuschließen.
5.2	 Jede/r Teilnehmer/in erhält vom Lehrgangsanbieter eine Teilnahmebescheinigung.
5.3	Lizenzen werden vom zuständigen Landes- oder Fachverband grundsätzlich nur an Teilnehmer/in-

      nen vergeben, die alle Bedingungen erfüllt haben und die nach der Ausbildung in einem Mitglieds-
      verein in den Strukturen des DBS als Übungsleiter/in tätig werden.
5.4	Die Lizenzen werden vom zuständigen Landes- und Fachverband auf Antrag zur Lizenzerstellung und
      nach Einreichen der folgenden Unterlagen ausgestellt:
	 	 Erste-Hilfe‐Grundausbildung (16 Lerneinheiten / 9 Lerneinheiten – nicht älter als 2 Jahre)
	 	 Teilnahmebescheinigungen der besuchten Ausbildungslehrgänge
	 	 erforderliche Hospitationsnachweise und -berichte (sofern nicht im Lehrgang bescheinigt)
	 	 Bestätigung eines Mitgliedsvereins über die Übungsleitertätigkeit
	 	 Passbild (sofern vom Landes- oder Fachverband gewünscht)
5.5	 Die Landes- und Fachverbände können eine Gebühr für die Lizenzausstellung erheben.
5.6	 Die Lizenzen sind im gesamten Bereich des DOSB gültig.
5.7	Die Gültigkeit der Lizenzen beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet mit Ablauf des zwei-
      ten bzw. vierten Kalenderjahres nach Erwerb, damit haben die Lizenzen eine Gültigkeit von 4 Jahren
      (Besonderheit: Übungsleiter/in B Rehabilitationssport Innere Medizin – Gültigkeit 2 Jahre).
5.8	Durch die gültige Lizenz „Übungsleiter/in B Rehabilitationssport“ ist die Voraussetzung gemäß
      Ziffer 13 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom
      01.01.2011 gegeben.
5.9	Die gültigen Lizenzen sind zudem Voraussetzung für die öffentliche Bezuschussung der Tätigkeit in
      den Sportvereinen und Abteilungen.
6.	 Lizenzverlängerung
6.1	Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen. Die zeitliche und in-
      haltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge machen eine Fort‐ und Weiterbildung didak-
      tisch notwendig.
6.2	Innerhalb des Gültigkeitszeitraumes muss eine Fortbildung mit mindestens 15 Lerneinheiten absol-
      viert werden.
6.3	 Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Lizenzverlängerung:
	 	Teilnahme an einer Ausbildungsmaßnahme in den Blöcken 30 bis 90, in denen noch keine Lizenz

         erworben wurde.
	 	Teilnahme an allen in diesem Lehrgangsplan ausgeschriebenen Fortbildungsmaßnahmen
6.4	Zur Verlängerung der Lizenz im Bereich „Innere Medizin“ wird eine Fortbildung mit dem Thema

      „Reanimation in Herzsportgruppen“ mit 4 Lerneinheiten empfohlen.
6.5	Die Anerkennung von externen Fortbildungen obliegt dem zuständigen Landes- oder Fachverband

      und muss vorab angefragt werden.

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