Page 11 - DBS Lehrgangsplan 2017
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Richtlinien                                                                                                    DBS

Die Lehrgänge zu den Aus-, Fort- und Weiterbildungen in den Strukturen des DBS werden auf Grundlage
der „Rahmenrichtlinien zur Qualifizierung im Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (DOSB)“ und der
„Richtlinien zur Ausbildung im DBS“ durchgeführt. Auch wenn jeder Landes- und Fachverband sowie die
DBS-Akademie eigene organisatorische und strukturelle Besonderheiten haben können, sind folgende
allgemeine Hinweise für alle Lehrgänge verbindlich:
1.	 Teilnahmebedingungen
1.1	Erfahrungsgemäß bringen viele Teilnehmer/innen Vorkenntnisse über eigene Sporterfahrungen

      (z. B. durch Teilnahme am Übungsangebot der Vereine) sowie über den Umgang mit einer bestimm-
      ten Zielgruppe von Menschen mit Behinderung mit. Die Inhalte der Lehrgänge sind auf die Belange
      von Menschen mit Behinderung abgestimmt. Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe und der damit ver-
      bundenen gewünschten Selbstbestimmung der Sportgruppen ist die Ausbildung von Menschen mit
      Behinderung zu Übungsleiter/innen ausdrücklich erwünscht.
1.2	Angehende Übungsleiter/innen müssen körperlich, mental und sozial in der Lage sein eine Sport-
      gruppe für Menschen mit Behinderung verantwortungsvoll zu leiten.
1.3	 Weitere Voraussetzungen für die Zulassung bzw. für das Bestehen der Ausbildung sind:
	 	 Vollendung des 18. Lebensjahrs
	 	vollständige Anmeldung (grundsätzlich über einen Mitgliedsverein der Landes- oder Fachverbän-

         de)
	 	regelmäßige und aktive Teilnahme an allen Lehrgangsterminen. Bei einer unregelmäßigen Teil-

         nahme kann der Lehrgang auf Einzelfallentscheidung beim Lehrgangsanbieter unter Anerken-
         nung der bereits besuchten Lehrgangseinheiten wiederholt werden.
1.4	Bestimmte Ausbildungs- und Studiengänge (siehe Anerkennung von Vorqualifikationen) können
      als Vorkenntnisse anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen. Hierfür
      muss ein Antrag bei dem zuständigen Landes- oder Fachverband gestellt werden.
2.	 Anmeldeverfahren
2.1	Die Teilnehmer/innen müssen diese allgemeinen Hinweise einhalten und die Voraussetzungen für
      die jeweiligen Lehrgänge erfüllen.
2.2	Die Anmeldung erfolgt auf dem entsprechenden Anmeldeformular des DBS (siehe Seite 176) oder
      über das Anmeldeformular des Lehrgangsanbieters.
2.3	Der angegebene Meldeschluss ist zu berücksichtigen. Die Annahme später eingehender Meldungen
      liegt im Ermessensbereich des Lehrgangsanbieters.
2.4	Wenn die Anmeldung über einen Verein erfolgt, hat dieser auf dem Anmeldeformular zu bescheini-
      gen, dass die angemeldeten Teilnehmer/innen im Verein des jeweiligen Landes- oder Fachverban-
      des eingesetzt werden.
2.5	Die/Der Teilnehmer/in erhält über den Lehrgangsanbieter eine Rückmeldung zu seiner Anmeldung
      sowie bei einer Bestätigung der Anmeldung weitere Informationen zur Kostenabwicklung.
2.6	Der Lehrgangsanbieter übermittelt den Teilnehmern/Teilnehmerinnen vor Beginn der Ausbildung
      gegebenenfalls weitere Informationen zum Lehrgang und ist Ansprechpartner bei allen Fragen zum
      Lehrgang.
2.7	Die Durchführung des Lehrganges ist von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig, die der Lehrgangs-
      anbieter festlegt. Sollte diese Zahl nach Meldeschluss nicht erreicht werden, kann der Lehrgangsan-
      bieter den Lehrgang absagen.
2.8	Der Lehrgangsanbieter behält sich eine Änderung des Lehrgangsorts/-termins aus organisatorischen
      Gründen vor.
3.	 Kosten
3.1	Die Kosten und Lehrgangsgebühren sind aufgrund der unterschiedlichen Förderbedingungen in den
      Ländern unterschiedlich geregelt und den Ausschreibungen der Lehrgänge zu entnehmen. In der
      Regel unterscheiden sich die Kosten für Teilnehmer/innen aus dem ausrichtenden Landesverband
      zu den Teilnehmern/innen aus anderen Landes- und Fachverbänden sowie externen Teilnehmern/
      innen (nicht einem Mitgliedsverein angehörig).

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