Page 20 - DBS Lehrgangsplan 2017
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Hinweise

		  Behinderten-und Rehabilitationssport-Verband
		  Rheinland-Pfalz e.V.
		  Parkstr. 7
		  56075 Koblenz
		  Tel.: 	        02 61-97 38 78 50 (Nathali Eberz)
			                02 61-97 38 78 53 (Mara Kozulovic)
		  Fax: 	         02 61-97 38 78 59
		  Mail: 	        nathali.eberz@bsv-rlp.de
			                mara.kozulovic@bsv-rlp.de
		  Internet: 	 www.bsv-rlp.de

1.1.	Zusätzlich zu den Allgemeinen Hinweisen zu den Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgängen des DBS gemäß den „Rahmenrichtlinien zur
       Qualifizierung im DOSB“ gelten bei uns die nachfolgend aufgeführten Regelungen.

1.2.	Teilnehmer/Innen aus Mitgliedsvereinen des BSV Rheinland-Pfalz erhalten bei einer Buchung 4 Monate vor Lehrgangsbeginn einen Früh-
       bucherrabatt in Höhe von 10 % auf die Lehrgangsgebühr. Bei den Lehrgängen von Januar bis März 2017 wird der Frühbucherrabatt bei
       einer Anmeldung bis zum 01.12.2016 gewährt. Maßnahmen, die von anderen Landesverbänden in Kooperation ausgerichtet werden sind
       von dieser Regelung ausgenommen.

1.3.	Die Lehrgangsgebühr versteht sich grundsätzlich inkl. Übernachtung (im Mehrbettzimmer) und Verpflegung (Frühstück, Mittag und Abend-
       essen) bei mehrtägigen Veranstaltungen bzw. inkl. Mittagessen bei Tagesveranstaltungen. Eine Teilerstattung der Gebühr bei Nichtinan-
       spruchnahme der Übernachtung oder Verpflegung ist ausgeschlossen. Tagungsgetränke sind nicht enthalten. Die Unterbringung erfolgt in
       Mehrbettzimmern (in der Regel Zweibettzimmer). Bei Veranstaltungen, die von anderen Landesverbänden als Kooperationsveranstaltung
       ausgeführt werden, gelten die allgemeinen Bedingungen des ausrichtenden Landesverbandes.

1.4.	Qualichecks, Prämiengutscheine, etc. werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
1.5.	 Teilnehmer aus anderen Landesverbänden können nur berücksichtigt werden, wenn bei Meldeschluss noch Lehrgangsplätze frei sind.
1.6.	Für Nichtmitglieder bzw. Teilnehmer/innen aus sonstigen Vereinen (kein Mitglied im BSV, Kooperationspartner oder DBS-Mitgliedsvereine)

       ist eine Teilnahme nur möglich, wenn die Plätze nicht von Kooperationspartnern bzw. DBS-Mitgliedsvereinen besetzt werden.
1.7.	Die Lehrgangsgebühren sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 4 Wochen unter Angabe der Rechnungsnummer zu bezahlen, spätes-

       tens bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn. Ist die Zahlung aufgrund der fehlenden Rechnungsnummer nicht zuzuordnen oder erfolgt die
       Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, so behält sich der BSV das Recht vor, den Teilnehmerplatz an einen andere/n Teilnehmer/
       in auf der Warteliste zu vergeben.
1.8.	 Teilnehmer/innen, die unentschuldigt nicht zum Lehrgang erscheinen können bei zukünftigen Anmeldungen abgelehnt werden.
1.9.	Bei Absagen nach Meldeschluss wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25% der Lehrgangsgebühr erhoben. Sollten außerdem Aus-
       fallgebühren entstehen, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt. Bei Absagen innerhalb einer Woche vor Lehrgangsbeginn ist eine
       Rückzahlung der Lehrgangsgebühr nicht mehr möglich.
1.10.	 Der BSV behält sich vor, den Lehrgangsort/Termin aus organisatorischen Gründen zu ändern.

		  Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband
		  Saarland e.V.
		  Hermann Neuberger Sportschule 4
		  66123 Saarbrücken
		  BRS Saarland – Nebenstelle
		  Frau Rike Sonnenschein
		  Telefon:	 0681-3879-444
		  Fax:	 0681-3879-309
		  E-Mail: 	      sonnenschein@brs-saarland.de
		  Internet: 	 www.brs-saarland.de

Unser Aus- und Fortbildungsplan 2017, mit dem aktuellen Meldestand sowie Ergänzungen, Änderungen und alle wichtigen Informationen finden
Sie auf unserer Homepage.
Formulare zum Downloaden:
–	 Anmeldeformular 2017 – bitte deutlich ausfüllen
–	 Antrag auf Lizenzvergabe
–	 Antrag auf Lizenzverlängerung
–	 Liste der Übernachtungsmöglichkeiten
–	 Anfahrts- und Wegbeschreibung
–	 Ehrenkodex
Bearbeitung Ihrer Anmeldung:
–	 Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung sowie die Rechnung.
Gebührenordnung:
–	 exklusiv Übernachtung
	 (1) Saarland (Preis 1)
	 (2) anderer Landesverband (Preis 2)
	 (3) Privatzahler (Preis 3)

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