Page 19 - DBS Lehrgangsplan 2017
P. 19

Hinweise

		                                                       Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V.
		                                                       Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
		                                                       30169 Hannover
		                                                       Telefon: 	 0511-12685104
		                                                       Fax: 	      0511-126845100
		                                                       E-Mail: 	 will@bsn-ev.de
		                                                       Internet:	 www.bsn-ev.de

1. Ausbildungslehrgänge
Der Block 10 teilt sich in Niedersachsen in drei Teile auf (Teil „A“, Teil „B“ und Teil „C“): 2 Wochenenden und 1 Woche. Sportlehrer/innen, Gym-
nastiklehrer/innen und Lizenzinhaber/innen anderer Verbände müssen am ersten Wochenendtermin (Teil „A“, das entspricht dem Kurs P 16)
teilnehmen, die beiden anderen Lehrgangsteile werden erlassen.
2. Lehrgangsgebühren
Auszug aus der Finanzordnung des BSN/ Beitrags- und Gebührenordnung/ Aus- und Fortbildungslehrgänge:
Ordentliche Mitglieder:

                                                Tages-   Wochenend-  Wochen-    Kombinierte Lehrgänge  Kompaktkurse
                                              lehrgänge   lehrgänge  lehrgänge  (Woche & Wochenende)

TN aus BSN-Mitgliedsvereinen                  30,00 €    60,00 €     120,00 €   180,00 €               180,00 €

TN aus anderen DBS-LV, NTB-Vereine und        75,00 €    150,00 €    350,00 €   500,00 €               430,00 e
aus BSN-Mitgliedsvereinen, die Mitglied mit
besonderem Status beim LSB sind

TN, die keinem DBS-Mitgliedsverein angehören  150,00 €   300,00 €    600,00 €   900,00 €               800,00 €
(privat)
                                                                                                                                                  NW NDS MVP H
Außerordentliche Mitglieder: Für Teilnehmer/innen (TN) aus dem Kreis der außerordentlichen Mitglieder gelten dieselben Gebühren wie für
TN aus anderen DBS-Landesverbänden. NTB-Vereine: Für TN aus NTB-Vereinen, die nicht Mitglied im BSN sind, gelten dieselben Gebühren wie
für TN aus anderen DBS-Landesverbänden. Dies gilt jedoch nur für Lehrgänge im Bereich „Herzsport“ bzw. „Innere Medizin“. Für alle anderen
Lehrgänge werden die Gebühren wie für die „TN, die keinem DBS-Mitgliedsverein angehören (privat)“ erhoben.
Der BSN erhebt folgende Ausfallgebühren (auch bei Vorliegen eines Attestes): Für Lehrgangsabsagen, die nicht 21 Tage vor lehrgangsbeginn der
BSN-Geschäftsstelle mitgeteilt werden, sind Ausfallgebühren in Höhe der Lehrgangsgebühren zu zahlen. Die Preise verstehen sich inkl. gesetzli-
cher MwSt. Die Zahlung der Lehrgangsgebühr muss direkt nach Erhalt der Rechnung erfolgen.
3. Bildungsurlaub/Sonderurlaub
Alle Ausbildungslehrgänge liegen zur Genehmigung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) beim Niedersächsischen. Mi-
nister für Wissenschaft und Kultur (N MWK) vor und wurden bisher ausnahmslos anerkannt. Offizielle Teilnahmebescheinigungen werden jeweils
am Ende der Lehrgänge ausgehändigt. Falls erforderlich, kann eine Kopie des Genehmigungsschreibens mit Bezug auf das Aktenzeichen über
die Geschäftsstelle des BSN angefordert werden. Wochenendveranstaltungen sind grundsätzlich nicht anerkannt. Die Broschüre zu dem Thema
„Bildungsurlaub“ ist kostenlos zu beziehen beim N MWK, Postfach 261, 30002 Hannover, Tel.: 0511/120-2599.

		 Behinderten- und Rehabilitationssportverband
		 Nordrhein-Westfalen e.V.
		 Friedrich-Alfred-Str. 10
		 47055 Duisburg
		 Telefon: 	 0203-7174-157 oder 0203-7174-155
		                                                       Fax: 	      0203-7174-257
		                                                       E-Mail: 	   neuwald@brsnw.de und
			                                                                  napiwotzki@brsnw.de
		 Internet: 	 www.brsnw.de

1.	Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung erfolgt schriftlich unter Nutzung des Anmeldeformulars (www.brsnw.de). Nach Anmeldung erhalten Sie zeitnah eine
Anmeldebestätigung und vier Wochen vor Lehrgangsbeginn, mit dem Einladungsschreiben, detaillierte Lehrgangsinformationen. Kleiner Tipp:
Nutzen Sie das Ampelsystems unter www.brsnw.de.
2. Kosten / Ausfallgebühren
Die Lehrgangsgebühren in den Lehrgangsausschreibungen sind gemäß Finanzordnung des BRSNW in die folgenden drei Stufen gestaffelt:
A)	 BRSNW-Vereine (Tarif A)
B)	 BRSNW-Vereine (Tarif B), außerordentliche Mitglieder BRSNW, Vereine andere Landesverbände DBS, Kooperationspartner
C)	 Externe
Die Überweisung der Lehrgangsgebühren ist bei Zahlungsaufforderung unter Angabe der Lehrgangsnummer und der teilnehmenden Person
für alle Lehrgänge an den BRSNW zu entrichten. Bei Lehrgängen anderer Landesverbände sind die Lehrgangsgebühren an den ausrichtenden
Landesverband zu entrichten. Eine Abrechnung über Bildungsschecks, Bildungsprämien und Prämiengutscheinen jeglicher Art ist nicht möglich.
Eine Absage und damit ein Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung muss immer schriftlich erfolgen und ist mit folgenden Ausfallgebühren
verbunden, wobei der Grund für die Absage unerheblich ist:
–	 Absage nach Meldeschluss => Verwaltungsgebühr in Höhe von 25% der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 40,-€.
–	 Sollten außerdem Ausfallgebühren (Stornokosten Hotel usw.) entstehen, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt.
–	 Bei Absagen in der letzten Woche vor Lehrgangsbeginn behalten wir die komplette Lehrgangsgebühr ein.
3. Lizenzierung
Bei Fragen zur Lizenzierung wenden Sie sich bitte direkt an die Kolleginnen/ Kollegen des Anerkennungs- und Lizenzierungsverfahrens. Die Kon-
taktdaten finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage (www.brsnw.de).
4. Versicherung
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmer/-innen, die keinem Sportverein angehören, nicht sporthilfeversichert sind. Der Veranstal-
ter und Ausrichter haftet für Schäden nur in den Grenzen und im Umfang des über die Sporthilfe Lüdenscheid zur Verfügung stehenden Versiche-
rungsschutzes. Die Haftung für darüber hinausgehende Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso besteht keine Haftung für Sport- und
Wegeunfälle. Ansprüche aus den Sportunfall-Versicherungsverträgen der Landessportbünde / des DBS werden von dieser Haftungsbegrenzung
nicht berührt.

                                                                                                       17
   14   15   16   17   18   19   20   21   22   23   24